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Schwangerschaftsvorsorge

Die Zeit der Schwangerschaft ist spannende und erwartungsvoll mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Zu diesem ganz besonderen Ereignis Ihres Lebens gibt es viele Fragen die wir für Sie beantworten.

Schwangerschaftsvorsorge - Fragen und Antworten

Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?

Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.

Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.

Die gesetzlich vorgegeben Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen, Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.


Welche Vorsorgerichtlinien gibt es bei einer Schwangerschaft?

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf einer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung, abhängig vom letzten Befund
Blutuntersuchungen

Zu Beginn erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um ggf. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen.

Dieser Antikörpertest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. Und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Röteln-Antikörperbestimmung, sofern keine 2 dokumentierten Röteln-Impfungen vorliegen. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Röteln-Virus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

  1. Screening 9.-12. Schwangerschaftswoche
  2. Screening 19.-22. Schwangerschaftswoche, mit Organscreening
  3. Screening 29.-32. Schwangerschaftswoche

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.